Fürs BVerfG muss man nachweisen dass man persönlich betroffen ist, sonst ist jede Klage unzulässig.
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Fürs BVerfG muss man nachweisen dass man persönlich betroffen ist, sonst ist jede Klage unzulässig.
Die lieben (Parteibuch-)¹Richter sehen aber vielleicht gar keine Einschränkung deiner Privatsphäre!
¹ Vermutlich hat die große Mehrzahl ein Parteibuch oder zumindest ein starkes Naheverhältnis zu einer Partei. Nach welchen Kriterien sollen die Abgeordneten sonst über die Richter-Ernennungen abstimmen?