Ach darauf willst du hinaus, ein Gewerbe anmelden.
Im Steuerrecht ist ein Kleinunternehmen in §19 UStG zu finden, und da ist es genau das gegenteil, denn als Kleinunternehmen nach §19 UStG bist du von der Abführung der USt befreit, darfst aber auch keine Vorsteuer ziehen.
Würde aber eigentlich kein Sinn machen ein Gewerbe, gerade wenn es auf die Eigennutzung angelegt ist.