Bevor man heute ein Geschäft betreten darf, hat man besondere Regeln zu beachten, na gut muss wohl so sein!
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Jeder kennt ja die von unserer hochverehrten Anführerin ausgegebenen Regeln der "Ausgangsbeschränkung" hierbei geht es mir um eine ganz spezielle, nämlich:
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
Dieser Punkt findet auch in vielen Geschäften Anwendung.
Beispiel:
Dies bedeutet also, dass ich mit meinem Mann ungehindert einkaufen gehen darf, würde unser Sohn noch bei uns wohnen, dürfte er mit uns auch überall hin!
Beispiel2:
Wir sehen seit einiger Zeit, dass es in Deutschland - wie zur Nachkriegszeit - wieder vermehrt Großfamilien gibt, also mit 4, 5 oder noch mehr Kindern, eigentlich ist das ja eine erfreuliche Tatsache, aber ...
Befindet sich innerhalb einer Familie oder Wohngemeinschaft eine Person, die sich unbemerkt infiziert hat, ist davon auszugehen, dass alle anderen Mitbewohner zumindest Träger bzw. Verteiler sein könnten.
Jeder einzelne Virenträger stellt eine "Gefahr" für andere dar!
Ob jetzt 10 oder generell immer nur 2 einer Familie einkaufen, ist also in puncto Ansteckungsgefahr (für DRITTE oder ELFTE :o)) ein immenser Unterschied!
Also ist diese Regelung für mich absolut irrational, es sei denn man wollte es sich hierbei lediglich nicht mit den Großfamilien verscherzen, dann wäre dieses Reglement natürlich wieder nachvollziehbar.
Es müssen ja nicht immer ALLE gleich behandelt werden, man gewöhnt sich ja tatsächlich an alles!